Auftragsbedingungen Sattel
1. Fitting
Das Pferd wird zum Zwecke der Anpassung eines Sattels durch einen fachkundigen Mitarbeiter der Auftragnehmerin, im Folgenden Stübben-Fitter genannt, im Stand, in der Bewegung sowie unter dem Reiter begutachtet und vermessen (Fitting). Die Kosten des Fittings belaufen sich auf CHF 250 (inklusive MwSt.) und sind vom Auftraggeber zu tragen. Im Falle des anschließenden Zustandekommens und der Durchführung des Vertrages über die Anfertigung und den Verkauf eines Sattels wird dieser Betrag in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet.
2. Bestellung
Mit Unterzeichnung des Auftragsformulars unterbreitet der Auftraggeber ein Angebot zum Kauf des oben näher spezifizierten Sattels nebst aufgeführtem Zubehör. Der Auftrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Lieferfrist und Auslieferung
Die Lieferfrist beträgt ca. 20 Wochen.
4. Zahlungsinformationen/Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 1.000 CHF (inkl. USt.) zu leisten. Erst nach erfolgter Anzahlung wird der bestellte Sattel für die Produktion freigegeben und beginnt der Lauf der Lieferfrist. Der Kaufpreis ist fällig mit Rechnungstellung, spätestens bei Auslieferung des Sattels. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt der Sattel im Eigentum der Auftragnehmerin.
5. Aufpolstern
Da sich ein neuer Sattel nach einer Nutzungsdauer von etwa 20 Stunden setzt/verändert, sollte der obige Sattel nach Ablauf dieser Frist unbedingt durch einen Stübben-Fitter kontrolliert und ggf. aufgepolstert/angepasst werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Nacherfüllungshandlung, sondern vielmehr um einen in der Regel erforderlichen Vorgang um die Passgenauigkeit des Sattels zu erhalten. Dieser erste Kontrolltermin inklusive Aufarbeitung des Sattels ist für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftraggeber setzt sich diesbezüglich mit der Auftragnehmerin zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Die Auftragnehmerin weist daraufhin, dass eine regelmäßige (jährliche) Überprüfung und ggf. Anpassung des Sattels über dessen gesamte Nutzungsdauer hinweg erforderlich ist.
6. Gewährleistung
Handelt es sich bei dem verkauften Gegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr. Auch hiervon ausdrücklich ausgenommen werden Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder eines gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Die Frist zur Ausübung diesbezüglicher Rechte bleibt unberührt.
Der Auftraggeber wird gebeten die Auftragnehmerin schnellstmöglich über einen etwaigen Mangel zu informieren und dieser zeitnah die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung einzuräumen. Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine zeitnahe Terminfindung zur gemeinsamen Überprüfung, Erörterung und ggf. Beseitigung des Mangels.
Die Auftragnehmerin weist daraufhin, dass Arbeiten/Änderungen an dem Sattel, welche durch eine andere Person als einen Stübben-Fitter durchgeführt werden, eine spätere erfolgreiche Mangelbeseitigung durch die Auftragnehmerin erschweren oder sogar unmöglich machen können.
7. Zusatzinformation
Bei dem vorbezeichneten Sattel handelt es sich um eine Maßanfertigung.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Sattel nur auf das oben beschriebene Pferd optimal passen wird und dass der Sattel durch die Verwendung auf anderen Pferden seine Passform verändern kann.
8. Widerruf/Widerrufsbelehrung
Sofern es sich bei dem verkauften Sattel um einen individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers und das oben aufgeführte Pferd angepasste Maßanfertigung, handelt (s.o. Punkt 5 a), ist ein Widerruf grundsätzlich nicht möglich.
Etwas anderes gilt für gebrauchte Sättel, sowie Zubehör, bei dem es sich um Standardware handelt.
In diesem Fall kann der Auftraggeber, der Verbraucher ist, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Schriftform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die bis dahin an die Auftragsnehmerin geleistete Kaufpreiszahlung wird dem Auftraggeber zurückerstattet.
In dem Fall, dass es sich bei dem kaufgegenständlichen Sattel um eine Maßanfertigung handelt, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber darüber hinaus die Möglichkeit ein, den Auftrag bis zur Auslieferung des Sattels unter folgenden Voraussetzungen zu widerrufen: Handelt es sich bei dem verkauften Sattel um ein maßangefertigtes Standardmodell, hat der Auftraggeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 500 CHF (inkl. USt.) an den Auftragnehmer zu zahlen, im Falle eines Custom-Sattels beläuft sich dieser Betrag auf 1.000 CHF (inkl. USt). Dieser Betrag wird mit der bereits geleisteten Anzahlung verrechnet. Über den Pauschalbetrag hinaus wird die Fitting-Gebühr in voller Höhe fällig.
9. Schriftformerfordernis
Alle Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl ändert nichts daran, dass dem Auftraggeber mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der EU-Staaten, oder der Schweiz oder Großbritannien der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ergibt, nicht entzogen wird.